Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 4-81 hat die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zur Sicherung der erhaltenswerten Bebauungsstruktur längs des Kurfürstendamm in der City West getan. Damit besteht die Aussicht, die nicht nur aus Sicht der Initiative „BerlinerInnen gegen SIGNA“ problematische Errichtung von weiteren Hochhäusern in den vielen durch gründerzeitliche Bebauungsstrukturen geprägten Quartieren der City-West zu stoppen. Die im Beteiligungsverfahren zum Entwicklungskonzept City West häufig angeführten Gegenargumente von investorenfreundlichen TeilnehmerInnen, die städtebauliche Situation in der City West erfordere ein „Hochhaus-Cluster“ bzw. eine „Stadtkrone“, lässt sich nach Ansicht der Initiative durch die bestehende Bebauungsstruktur insbesondere längs des Kurfürstendamm und in den Seitenstraßen nicht rechtfertigen. Auch ein Hochhaus im Blockinnenbereich, wie es 1970 mitten im (ehemaligen) Ku´damm-Karrée errichtet wurde (aktuell Neubau/Umbau als Projekt „Fürst“), dominiert den gesamten Baublock und entfaltet eine negative Wirkung auf die umliegende Bebauung, die dort wie fast überall längs des Kurfürstendamm durch die „Berliner Traufhöhe“ von 22 Metern geprägt ist.
Schon aufgrund des hohen Investitionsvolumens können Hochhaus-Projekte nur von Großinvestoren „gestemmt“ werden, die in der Regel wenig Rücksicht auf die gewachsenen städtebaulichen Strukturen und die stadtgeschichtliche Entwicklung der betroffenen Quartiere nehmen. Nicht anders ist zu erklären, dass die SIGNA Gruppe bei der Sitzung des Baukollegiums am 03.12.2018 eine Planung mit drei Hochhäusern auf dem Karstadt-Areal präsentiert hat (Protokoll hier), der auf die vorhandene Blockstruktur keine Rücksicht genommen hat und durch die erhebliche Ausweitung der vermietbaren Fläche im Vergleich zum Bestand auch zu einer erheblichen Wertsteigerung der in der Objektgesellschaft „Berlin, Kurfürstendamm 231 Immobilien GmbH & Co. KG“ gehaltenen Immobilie geführt hätte. Die Hochhausplanung wurde nicht nur in der Sitzung des Baukollegiums abgelehnt, sondern auch bei der Aushandlung des „Karstadt-Deal“ genannten Letter of Intent (LoI) vom 03.08.2020 nicht berücksichtigt. In diesem LoI (Text im Wortlaut) haben die drei Senatsmitglieder Michael Müller, Ramona Pop und Dr. Klaus Lederer der SIGNA-Gruppe beim Kurfürstendamm-Projekt „ein bis zwei Hochpunkte“ in Aussicht gestellt. Dieser LoI ist eine Absichtserklärung, die allenfalls eine politische Bindungswirkung entfaltet, aber kein Präjudiz für das gerade begonnene Bebauungsplan-Verfahren 4-81 darstellt. Jedenfalls ist der LoI keine öffentlich-rechtliche Vorschrift, aus der ein Anspruch auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden kann. In bauplanungsrechtlichen Sachverhalten Kundige werden auch die strikte Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch kennen. Nach dieser Vorschrift besitzen weder BürgerInnen noch Unternehmen einen Anspruch auf die Aufstellung von Bebauungsplänen und daraus abgeleitet auch keine Ansprüche auf bestimmte Inhalte von Bebauungsplänen.
Allerdings hat die aufgeregte Diskussion um das am 13.01.2021 vorgestellte „Entwicklungskonzept City West“, in dem Hochhäuser für das Karstadt-Areal ausgeschlossen werden, gezeigt, dass im weiteren Verfahren von SIGNA, Interessengruppen wie der „Arbeitsgemeinschaft AG City e.V“ sowie vermutlich auch von Abgeordneten der Parteien, die die private Immobilienwirtschaft uneingeschränkt unterstützen, Hochhäuser für das Karstadt-Areal (wieder) aus der Schublade gezogen werden. Als Schlagworte aus dem Online-Beteiligungsverfahren zum Entwicklungskonzept City West seien hier die Begriffe „Hochhaus-Cluster“ und „Stadtkrone“ genannt, die in den nächsten Monaten sicherlich in Presseberichten zum Bebauungsplanverfahren auftauchen werden.
Einen Vorgeschmack auf die in der kommenden Legislaturperiode zu erwartenden politischen Diskussionen über den Bebauungsplan 4-81 bot die erste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen nach der Sommerpause, wo unter TOP 2 gleich mehrere Abgeordnete der Regierungskoalition und der Opposition Fragen an die anwesende Staatssekretärin Wenke Christoph zum Stand des Bebauungsplanverfahrens 4-81 und zur Einbindung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt haben. In diesem Zusammenhang hat Frau Staatssekretärin Christoph klargestellt, dass die (rechtliche) Verantwortung für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nicht zwischen Senats- und Bezirksebene aufgeteilt ist, sondern allein bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liegt. Diese seit dem Senatsbeschluss über die „Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für den engeren Kernbereich der City West“ erkennbare Rechtslage wird von der Initiative „BerlinerInnen gegen SIGNA“ ausdrücklich befürwortet. Dadurch wird nicht zuletzt sichergestellt, dass die aus unserer Sicht sowohl unter demokratischen als auch rechtsstaatlichen Gründen problematische „Charta City West 2040“ nicht wie von ihren InitiatorInnen gewünscht als Planungsleitfaden für die Umgestaltung der City West herangezogen wird.