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Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für den engeren Kernbereich der City West

In seiner heutigen turnusgemäßen Sitzung hat der Berliner Senat die vom Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, erarbeitete Vorlage beschlossen, die basierend auf § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB die „außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung für den engeren Kernbereich der City West“ feststellt. Damit geht die Zuständigkeit für die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über.

Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 16.03.2021