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Im Blogbeitrag mit dem Titel „Der Berliner Senat als Förderer des Neofeudalismus – Teil 2“ haben wir uns mit der fragwürdigen Unterstützung des Großinvestors SIGNA durch den aktuellen Berliner Senat beschäftigt.  Die Federführung für die SIGNA-Planungsverfahren für die Projekte am Hermannplatz und am Kurfürstendamm liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Diese Senatsverwaltung wird seit Dezember 2021 von Andreas Geisel (SPD) geführt, der zum zweiten Mal nach den Jahren 2014 bis 2016 in das Amt des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen berufen wurde. Wer am Jahresanfang 2022 vielleicht noch die Hoffnung gehegt hat, dass sich Herr Geisel an zuvor demokratisch ausgehandelte und festgelegte Vereinbarungen bzw. Spielregeln hält, wird spätestens nach dem bisherigen Verlauf des Bürgerbeteiligungsverfahrens „Partizipative Grundlagenermittlung für das Masterplanverfahren Hermannplatz“ (Die Internetseite wurde abgeschaltet/01.11.2022) ernüchtert sein. Nach dem vorliegenden Terminplan wurde die zweite Bürgerbeteiligungsrunde am 16.01.2022 abgeschlossen und das sogenannte Grundlagendokument, in dem die Ergebnisse für das Masterplanverfahren dargestellt werden sollten, ist bis heute (24.10.2022) nicht veröffentlicht worden. Der parlamentarischen Anfrage des CDU-Abgeordneten Stefan Evers (Drucksache des Abgeordnetenhauses von Berlin  S19-12326) kann man entnehmen, dass dieses Bürgerbeteiligungsverfahren bisher ca. 215.000,- € gekostet hat.

Ganz offensichtlich verschleppt Herr Geisel die Veröffentlichung des „Grundlagendokuments“ und verzögert so nicht nur den Start des Masterplanverfahrens Hermannplatz, sondern verhindert so bis heute auch den Beginn eines öffentlichen Diskurs über Schnittstellen zwischen dem Masterplanverfahren und dem im März 2022 beschlossenen Bebauungsplanverfahren für das Karstadt-Areal. Wie von kritischen Begleiter:innen vorhergesagt, will Herr Senator Geisel den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-65 VE ohne aus seiner Sicht störende Einflussnahmen der Abgeordneten und der (Fach-)Öffentlichkeit fertigstellen und anschließend dem Abgeordnetenhaus zum „Abnicken“ vorlegen. Beim Hermannplatz-Projekt der SIGNA-Gruppe manifestiert sich nicht zum ersten Mal das gestörte Verhältnis von Herrn Senator Geisel zu demokratischen Entscheidungsprozessen.

Dass das beim Hermannplatz-Verfahren an den Tag gelegte Verhalten von Herrn Geisel kein „Ausreißer“ ist, zeigen die folgenden Beispiele sowohl aus seiner ersten Amtszeit 2014 bis 2016 als auch aus seiner aktuellen Amtszeit:

  1. Amtszeit 2014 – 2016 | Senator für Stadtentwicklung und Umwelt

Neubauprojekt der Groth-Gruppe am Mauerpark

04.03.2015 | Berliner Morgenpost: “So hebelt der Senat Bürgerproteste im Mauerpark aus”

https://www.morgenpost.de/berlin/article138064140/So-hebelt-der-Senat-Buergerproteste-im-Mauerpark-aus.html

Bausenator Geisel will das Bebauungsplan-Verfahren zum Wohnprojekt am Mauerpark an sich ziehen. Damit wäre ein Bürgerbegehren auf Bezirksebene unmöglich. Es gehe um das Gemeinwohl, argumentiert er.

05.03.2015 | Berliner Woche: „Andreas Geisel (SPD) reißt das Planverfahren zum Mauerpark an sich“

https://www.berliner-woche.de/72175

Auf Initiative von Bausenator Andreas Geisel (SPD) hat der Senat den Mauerpark per Beschluss zum „Gebiet außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“ erklärt. Mit diesem Schachzug verhindert der Senator das beantragte Bürgerbegehren gegen die Baupläne am Mauerpark. Nördlich der Gleimbrücke will die Groth-Gruppe 700 Wohnungen bauen.

Spenden der Groth-Gruppe

August 2016 | MieterEcho der Berliner Mietergemeinschaft: “Immer gern genommen”

https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2016/me-single/article/immer-gern-genommen/

Ende Mai wurde bekannt, dass Groth dem Kreisverband Lichtenberg der Berliner SPD eine Summe von knapp 10.000 Euro hatte zukommen lassen. Auch weitere SPD-Gebietsverbände sollen von Groth mit Geldern bedacht worden sein. Teile davon wurden aber nicht angenommen und wieder zurückgeschickt. Aus der Lichtenberger SPD war jedoch zu vernehmen, dass man hier keinen Anlass sehe, die Spende an Groth zurückzugeben. Schließlich gebe es in Lichtenberg keine Projekte der Groth-Gruppe, ließ sich der Kreisverband im Tagesspiegel wiedergeben. Allerdings heißt der Spitzenkandidatder Lichtenberger SPD für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September Andreas Geisel, seines Zeichens Stadtentwicklungssenator.

Laut Parteiengesetz sind Spenden an eine Partei oder ihre einzelnen Gebietsverbände, die die Höhe von 10.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen, mit Namen und Anschrift des Spenders bzw. der Spenderin sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht der jeweiligen Partei darzustellen. Wenn Summen knapp unter 10.000 Euro gespendet werden, lässt sich zumindest schlussfolgern, dass diese Veröffentlichungspflicht umgangen werden sollte. Im Fall der Spenden Groths an die SPD soll es sich so verhalten haben, dass die einzelnen Beträge von unterschiedlichen Unternehmen der Groth-Gruppe gezahlt worden seien.

17.05.2016 | BZ: Baulöwe Groth finanziert den Wahlkampf von Bausenator Geisel

https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/bauloewe-finanziert-den-wahlkampf-von-bausenator-geisel

Konkret gingen nach B.Z.-Informationen bei der SPD fünf Zahlungen von je 9950 Euro ein – gerade unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Drei Spenden erhielt der Landesverband, die anderen beiden Lichtenberg und Neukölln.

Doch anders als Lichtenberg überwies der Landesverband nach einem Vorstandsbeschluss vom 18. April zwei von drei Zahlungen zurück.

Spenden ab 10.000 Euro müssen Parteien im jährlichen Rechenschaftsbericht unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders veröffentlichen.

Beträge über 50.000 Euro sind dem Bundestagspräsidenten sofort anzuzeigen. Eine Stückelung in kleinere Beträge ist zulässig. Die Summe muss dann aber zusammengerechnet und gegebenenfalls veröffentlicht werden. (daher 5x unter 10.000€ )

Rechtswidriges Verhalten bei Bauvorhaben am Leipziger Platz

 13.08.2016 | Berliner Morgenpost: “CDU wirft Senator Geisel rechtswidriges Verhalten vor”

https://www.morgenpost.de/berlin/article208052955/CDU-wirft-Senator-Geisel-rechtswidriges-Verhalten-vor.html

Wie berichtet, hatte Geisel dem Investor, der am Leipziger Platz 18/19 ein zehngeschossiges Haus errichten will, von der Verpflichtung befreit, dort auch Wohnungen zu bauen. Diese Auflage ist Teil des Bebauungsplanes für den Leipziger Platz, den das Abgeordnetenhaus beschlossen hatte. Geisel hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Lärmbelastung an diesem Grundstück zu hoch für sinnvollen Wohnungsbau sei. Stefan Evers, Vizefraktionschef der CDU im Landesparlament, wirft dem Senator nun indes rechtswidriges Verhalten vor und spricht von einem Bauskandal. Auch die Grünen sagen, es bestehe zumindest der Verdacht, Geisel habe geltendes Recht missachtet. Eine solche Befreiung berühre die Grundzüge der Planung, dafür hätte der Bebauungsplan geändert werden müssen, so der CDU-Abgeordnete.

12.08.2016 | Tagesspiegel: “Leipziger Platz Akten belasten Bausenator Geisel”

In den Akten der Bauverwaltung steht Evers zufolge, dass der Senator persönlich seine Zustimmung zur Befreiung schriftlich erteilte. Nach Aktenlage gebe es auch kein Lärmgutachten, sondern nur eine Verkehrserhebung durch Externe. Nicht mal diese komme zu dem von Geisel offenbar gewünschten Ergebnis, weil es an der Ebertstraße keine erhebliche Lärmsteigerung gebe gegenüber dem Zeitpunkt, als der Bebauungsplan aufgestellt wurde. Bereits der Bebauungsplan hatte das erhöhte Verkehrsaufkommen geprüft und sah kein Hindernis für Wohnungsbau. Auch kämen Geisels Experten in ihren Vermerken zum Ergebnis, dass auf dem Grundstück Leipziger Platz 18 sehr wohl hochwertiger Wohnungsbau möglich ist bei Sicherung gesunder Wohnverhältnisse.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/leipziger-platz-akten-belasten-bausenator-geisel-4895398.html

08.07.2016 | Tagespiegel: “Bausenator Geisel kommt immer stärker in Erklärungsnot”

Der Neubau Leipziger Platz 18 Ecke Potsdamer Platz ist das einzige Gebäude am Oktogon, das befreit ist von der lästigen Pflicht im Bebauungsplan für das Gebiet, wonach auf 20 Prozent der Bruttogeschossfläche Wohnungen entstehen müssen.

Andere Eigentümer wie Karlheinz Knauthe bezeichnen das als „nicht nachvollziehbar“, weil sie selbst auf den Bebauungsplan eingeschworen wurden und durch die Bereitstellung von Wohnungen auf Mieterträge verzichten müssen: Büroflächen bringen doppelt so viel ein.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bausenator-geisel-kommt-immer-starker-in-erklarungsnot-6016579.html

 

  1. Amtszeit ab 21.12.2021 | Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

  Expertenkommission zum Thema „Enteignung“.

23.05.2022 | Rbb24: “Geisel: Expertenkommission zur Enteignung sollte nicht immer öffentlich tagen”

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/05/geisel-expertenkommission-enteignen-deutsche-wohnen-berlin-wohnungsbau.html

Der Berliner Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, dass die Sitzungen der Expertenkommission zum Thema Enteignung großer Wohnungsunternehmen nicht generell öffentlich sein sollten. „Im Grundsatz soll die Arbeit so öffentlich wie möglich stattfinden. Das wird die Kommission auch einhalten“, sagte Geisel am Montag.

Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ beklagte am Montag in einer Mitteilung, die Vorsitzenden der Kommission, Herta Däubler-Gmelin, strebe einen Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Beratungen an und wolle selbst an den Abstimmungen des Gremiums teilnehmen. Damit breche sie den Senatsbeschluss und sei nicht mehr überparteiisch. Die baupolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger, sprach sich für umfassende Transparenz bei der Arbeit der Kommission aus. Die Initiatoren des erfolgreichen Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und co enteignen“ wie auch die Öffentlichkeit müssten Zugang zu den Sitzungen bekommen, sagte Schmidberger. Ein Stimmrecht für die Vorsitzende sieht sie nach eigenen Angaben kritisch.

(Versuchte) Kürzung von Haushaltsmitteln für Bürger*innenbeteiligung

19.04.2022 | ND Aktuell: “Geisel legt die Axt an die Beteiligung”

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163099.partizipation-in-der-stadtentwicklung-geisel-legt-die-axt-an-die-beteiligung.html

Andreas Geisel hat im Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 sämtliche Titel radikal zusammengekürzt, die mit Bürger*innenbeteiligung zu tun haben. Der größte Posten sind die reduzierten Mittel für die Anlaufstellen für Bürgerbeteilung in den zwölf Bezirken. Die bisher vorgesehene Jahressumme von 250 000 Euro pro Bezirk ist im Durchschnitt der zwei Jahre um fast ein Drittel auf nun 153 000 Euro gekürzt worden.

21.04.2022 | RBB24: “Hups, da fehlen 97.000€”

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/04/berlin-haushalt-buerger-beteiligung-bezirke-fehlendes-geld.html

Konkret sollen mit dem Geld Anlaufstellen in den Bezirken geschaffen werden: kleine Ladenlokale, in denen Mitmachkonzepte für Projekte unterschiedlichster Art entstehen. Dabei kann es um die Brachfläche an der nächsten Ecke, den Neubau eines Spielplatzes oder auch den Umbau einer Straßenkreuzung gehen. Möglichst viele Menschen in der Nachbarschaft sollen zum Mitreden und Mitmachen motiviert werden, das ist das Grundanliegen. Motto: Es ist eure Stadt, euer Kiez.

Dahinter steht auch die Überzeugung, dass gut gemachte Bürgerbeteiligung Projekte nicht verzögert, sondern dafür sorgt, dass sie schlussendlich reibungsloser laufen – mit Betonung auf „gut gemacht“. Doch das kostet eben Geld.

Als der Senat noch im Juni vergangenen Jahres einen ersten Entwurf für den Haushalt vorlegte, war die höhere Summe von 250.000 Euro pro Jahr dort auch tatsächlich eingeplant. Nur wurde dieser Haushaltsentwurf vor der Abgeordnetenhauswahl nicht mehr vom Parlament beschlossen – und verschwand damit in der Versenkung. Nun sind fast 100.000 Euro weniger pro Bezirk veranschlagt. 

Beteiligungsbeirat ausgebremst

 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/foren_initiativen/beteiligungsbeirat/

 24.05.2022 | Pressemitteilung FKU https://fku.berlin/pressemitteilung-zur-aktuellen-situation-des-beteiligungsbeirats-berlin/

Der Beteiligungsbeirat des Landes Berlin soll die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ begleiten und weiterentwickeln. Der politische Wille zu Beteiligung scheint in der neuen Legislaturperiode aber fraglich zu sein. Abgesagte Sitzungen und eine geplante Kürzung der Mittel für die bezirklichen Anlaufstellen lassen auf eine Abkehr vom Bekenntnis zu Beteiligung schließen.

30.08.2022 | ND Aktuell: “Beteiligungsbeirat des Landes Berlin kritisiert Blockade seiner Arbeit durch die Stadtentwicklungsverwaltung”

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166522.buergerbeteiligung-einfach-mal-ignorieren.html

Berliner Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung. Bereits 2019 vom Senat angeschoben, sollten ebenjene Leitlinien in dieser Legislaturperiode durch einen eigens hierfür ins Leben gerufenen, 24-köpfigen Beteiligungsbeirat weiterentwickelt werden. So sieht es der Koalitionsvertrag aus dem Dezember vergangenen Jahres vor. Passiert ist seitdem fast nichts. Alle drei in diesem Jahr bisher angesetzten Sitzungen des Beteiligungsbeirats seien von der federführenden Verwaltung von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) mehr oder minder kurzfristig abgesagt worden.