Beiträge

Wie die geplanten Bauprojekte des René Benko Schatten auf die Stadt werfen | von Oda Tischewski

Seit Anfang dieser Woche berichtet der RBB in seinem Nachrichtensender „Inforadio“ und in der Abendschau über die Aktivitäten der SIGNA-Gruppe in Berlin. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Filialen der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH und der Lage der Beschäftigen. Die Inforadio-Redakteurin Oda Tischewski hat dazu langjährige Mitarbeiterinnen der  GALERIA-Filiale am Leopoldplatz, die spätestens Ende Januar 2024 geschlossen werden soll, interviewt. Im Letter of Intent vom 03.08.2020 hatte der Berliner Senat mit Firmen der SIGNA-Gruppe vereinbart, dass mehrere durch das damalige Insolvenzverfahren von Schließung bedrohte Filialen für drei Jahre weiter betrieben werden. Im Gegenzug hat der Senat der Real-Estate-Sparte der SIGNA-Gruppe Unterstützung bei den Bauprojekten „Alexanderplatz“, „Hermannplatz“ und „Kurfürstendamm“ zugesagt. Während die SPD mit dem Bausenator Andreas Geisel am Letter of Intent festhält, sind die GRÜNEN und LINKEN für eine Beendigung der Kooperation mit der SIGNA-Gruppe. Im Beitrag kommen der Kultursenator Dr. Klaus Lederer und die GRÜNEN-Abgeordnete Dr. Susanna Kahlefeldt zu Wort, die von einer Ausnutzung der schwachen Verhandlungspositionen des Senat bei dem LoI-Verhandlungen durch die SIGNA-Gruppe sprechen. Spannend ist die Situation am Hermannplatz, wo die „Initiative Hermannplatz“ ein Kiosk in unmittelbarer Nähe der GALERIA-Filiale gekauft hat und deshalb am weiteren Bebauungsplanverfahren zu beteiligen ist.

Beitrag in rbb24.de vom 11.03.2023

 

 

 

Umstrittener Umbau von Karstadt – Signa mauert am Hermannplatz | von Uwe Rada

Der TAZ liegt eine parlamentarische Anfrage des GRÜNEN-Abgeordneten Julian Schwarze mit den Antworten der für das Bebauungsplan-Verfahren des SIGNA-Projektes „Karstadt Hermannplatz“ zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vor. Die neue Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt teilt Herrn Schwarze u.a. mit, dass die geplante Nutzfläche ca. 107.000 m2 betragen soll. Damit liegt die aktuell geplante Nutzfläche um „10 bis 20 Prozent“ oberhalb der Werte, die von Vertreter*innen der SIGNA-Gruppe bisher öffentlich genannt wurden. Aus der Senatsantwort geht weiterhin hervor, dass SIGNA für gemeinwohlorientierte Nutzungen eine Gesamtfläche von ca. 4.550 m2 einplant, was ca. 4,3 % der Gesamtnutzfläche entspricht. Wie schon vom Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Andreas Geisel (SPD), angekündigt, soll der Aufstellungsbeschluss für den bauvorhabenbezogenen Bebauungsplan noch im März 2022 gefasst werden. Hinsichtlich der inhaltlichen Festlegungen des Bebauungsplans führt der TAZ-Redakteur Uwe Rada aus, dass  der Berliner Senat derzeit keine eigenen Forderungen an die SIGNA-Gruppe stellen will. Laut Frau Kahlfeldt soll „Grundlage des Aufstellungsbeschlusses das von der Vorhabenträgerin beantragte Vorhaben sein“.

TAZ vom 27.02.2022 (Online-Version)

Abgeordnete können Nein sagen | Absichtserklärung des Senats für Berliner Signa-Bauprojekte nicht bindend | von Nicolas Sustr

Im Artikel führt der ND-Redakteur Nicols Sustr zunächst aus, dass die neuen (alten) Koalitionspartner im Koalitionsvertrag Vereinbarungen zur weiteren Unterstützung der Berliner Bauprojekte der österreichischen SIGNA-Gruppe getroffen haben. Aus den Formulierungen der entsprechenden Passagen auf Seite 9 dieses Vertrags ist ablesbar, dass der im August 2020 vom damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller und seinen Stellvertretern Ramona Pop und Dr. Klaus Lederer mit der SIGNA-Gruppe abgeschlossene „Letter of Intent“ (LoI) in Teilen in den neuen Koalitionsvertrag eingeflossen ist. In Hinblick auf den LoI zitiert das Neue Deutschland aus einem Rechtsgutachten des TU-Professors Christian-W. Otto, wonach der LoI keine Bindewirkung für das Land Berlin und insbesondere für die Abgeordneten des Landesparlaments entfaltet. Im letzten Teil des Artikels wird die umstrittene Berufung der Architektin Petra Kahlfeldt zur neuen Senatsbaudirektorin thematisiert.

Artikel in Neues Deutschland vom 27.12.2021 (Online-Version)

Ein weißer Elefant namens Signa | von Nicolas Sustr

Die Artikel-Suche im Internet ergibt, dass die Zeitung „Neues Deutschland“ als einziges Presseorgan über die Auftaktveranstaltung der „Grundlagenermittlung für ein sich anschließendes Masterplanverfahren zur zukünftigen Entwicklung des Hermannplatzes in Berlin“ am 05.11.2021 in „Huxleys Neue Welt“ berichtet. Dabei wurden die ca. 200 Anwesenden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über Inhalte und Ablauf dieses Verfahrens unterrichtet. Der ND-Redakteur Nicolas Sustr beschreibt den Ablauf der Veranstaltung und insbesondere den Unmut der anwesenden Bürger*innen über die fragwürdigen Ziele, die mangelnde Thematisierung des Letter of Intent mit der Signa-Gruppe und die kurze Zeitspanne, in der die Beteiligung abgeschlossen sein soll. Am Ende des Artikels steht die für die teilnehmenden Bürger*innen überraschende Information, dass das gesamte Planungsverfahren von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übernommen wurde.

Artikel in Neues Deutschland vom 08.11.2021 (Online-Version)

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 4-81 hat die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zur Sicherung der erhaltenswerten Bebauungsstruktur längs des Kurfürstendamm in der City West getan. Damit besteht die Aussicht, die nicht nur aus Sicht der Initiative „BerlinerInnen gegen SIGNA“ problematische Errichtung von weiteren Hochhäusern in den vielen durch gründerzeitliche Bebauungsstrukturen geprägten Quartieren der City-West zu stoppen. Die im Beteiligungsverfahren zum Entwicklungskonzept City West häufig angeführten Gegenargumente von investorenfreundlichen TeilnehmerInnen, die städtebauliche Situation in der City West erfordere ein „Hochhaus-Cluster“ bzw. eine „Stadtkrone“, lässt sich nach Ansicht der Initiative durch die bestehende Bebauungsstruktur insbesondere längs des Kurfürstendamm und in den Seitenstraßen nicht rechtfertigen. Auch ein Hochhaus im Blockinnenbereich, wie es 1970 mitten im (ehemaligen) Ku´damm-Karrée errichtet wurde (aktuell Neubau/Umbau als Projekt „Fürst“), dominiert den gesamten Baublock und entfaltet eine negative Wirkung auf die umliegende Bebauung, die dort wie fast überall längs des Kurfürstendamm durch die „Berliner Traufhöhe“ von 22 Metern geprägt ist.

Schon aufgrund des hohen Investitionsvolumens können Hochhaus-Projekte nur von Großinvestoren „gestemmt“ werden, die in der Regel wenig Rücksicht auf die gewachsenen städtebaulichen Strukturen und die stadtgeschichtliche Entwicklung der betroffenen Quartiere nehmen. Nicht anders ist zu erklären, dass die SIGNA Gruppe bei der Sitzung des Baukollegiums am 03.12.2018 eine Planung mit drei Hochhäusern auf dem Karstadt-Areal präsentiert hat (Protokoll hier), der auf die vorhandene Blockstruktur keine Rücksicht genommen hat und durch die erhebliche Ausweitung der vermietbaren Fläche im Vergleich zum Bestand auch zu einer erheblichen Wertsteigerung der in der Objektgesellschaft „Berlin, Kurfürstendamm 231 Immobilien GmbH & Co. KG“ gehaltenen Immobilie geführt hätte. Die Hochhausplanung wurde nicht nur in der Sitzung des Baukollegiums abgelehnt, sondern auch bei der Aushandlung des „Karstadt-Deal“ genannten Letter of Intent (LoI) vom 03.08.2020 nicht berücksichtigt. In diesem LoI (Text im Wortlaut) haben die drei Senatsmitglieder Michael Müller, Ramona Pop und Dr. Klaus Lederer der SIGNA-Gruppe beim Kurfürstendamm-Projekt „ein bis zwei Hochpunkte“ in Aussicht gestellt. Dieser LoI ist eine Absichtserklärung, die allenfalls eine politische Bindungswirkung entfaltet, aber kein Präjudiz für das gerade begonnene Bebauungsplan-Verfahren 4-81 darstellt. Jedenfalls ist der LoI keine öffentlich-rechtliche Vorschrift, aus der ein Anspruch auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden kann. In bauplanungsrechtlichen Sachverhalten Kundige werden auch die strikte Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch kennen. Nach dieser Vorschrift besitzen weder BürgerInnen noch Unternehmen einen Anspruch auf die Aufstellung von Bebauungsplänen und daraus abgeleitet auch keine Ansprüche auf bestimmte Inhalte von Bebauungsplänen.

Allerdings hat die aufgeregte Diskussion um das am 13.01.2021 vorgestellte „Entwicklungskonzept City West“, in dem Hochhäuser für das Karstadt-Areal ausgeschlossen werden, gezeigt, dass im weiteren Verfahren von SIGNA, Interessengruppen wie der „Arbeitsgemeinschaft AG City e.V“ sowie vermutlich auch von Abgeordneten der Parteien, die die private Immobilienwirtschaft uneingeschränkt unterstützen, Hochhäuser für das Karstadt-Areal (wieder) aus der Schublade gezogen werden. Als Schlagworte aus dem Online-Beteiligungsverfahren zum Entwicklungskonzept City West seien hier die Begriffe „Hochhaus-Cluster“ und „Stadtkrone“ genannt, die in den nächsten Monaten sicherlich in Presseberichten zum Bebauungsplanverfahren auftauchen werden.

Einen Vorgeschmack auf die in der kommenden Legislaturperiode zu erwartenden politischen Diskussionen über den Bebauungsplan 4-81 bot die erste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen nach der Sommerpause, wo unter TOP 2 gleich mehrere Abgeordnete der Regierungskoalition und der Opposition Fragen an die anwesende Staatssekretärin Wenke Christoph zum Stand des Bebauungsplanverfahrens 4-81 und zur Einbindung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt haben. In diesem Zusammenhang hat Frau Staatssekretärin Christoph klargestellt, dass die (rechtliche) Verantwortung für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nicht zwischen Senats- und Bezirksebene aufgeteilt ist, sondern allein bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liegt. Diese seit dem Senatsbeschluss über die „Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für den engeren Kernbereich der City West“ erkennbare Rechtslage wird von der Initiative „BerlinerInnen gegen SIGNA“ ausdrücklich befürwortet.  Dadurch wird nicht zuletzt sichergestellt, dass die aus unserer Sicht sowohl unter demokratischen als auch rechtsstaatlichen Gründen problematische „Charta City West 2040“ nicht wie von ihren InitiatorInnen gewünscht als Planungsleitfaden für die Umgestaltung der City West herangezogen wird.

Wer bei Google nach „Signa Benko“ sucht, findet auf der ersten Seite den Link zur Plattform „Addendum.org“ mit dem Titel „Benkos Signa : Spurensuche im Schattenreich„. Die im September 2020 eingestellte Rechercheplattform hat sich in 2019 in einer achtteiligen Serie mit dem Unternehmer René Benko und der von ihm gegründeten Signa-Gruppe beschäftigt. Auch wenn an nicht wenigen Stellen dieser Groß-Recherche (nur) Vermutungen geäußert werden (können), wird deutlich herausgearbeitet, dass in den Jahren seit Gründung der Signa-Gruppe ein Firmengeflecht entstanden ist, das für Außenstehende kaum zu überblicken ist. Dieses Firmengeflecht und die ausgefeilten Geschäftsstrategien der Signa-Gruppe dürften auch den mit SIGNA-Projekten befassten Politiker*innen und Amtsträger*innen auf Senats- und Bezirksebene nicht vollständig bekannt sein.

Die Berliner Presse zeigt sich hinsichtlich des „Karstadt-Areals“ bisher wenig interessiert und hat sich auch sonst mit kritischen Berichten zu SIGNA-Projekten nicht verausgabt. Wie bei den meisten anderen Immobilienentwicklungen verläuft die „Frontlinie“ bei den SIGNA-Projekten zwischen den eher investorenfreundlichen Zeitungen der „Funke Medien Gruppe“ und der „Axel Springer SE“ auf der einen Seite, sowie den eher investorenkritischen Zeitungen des „Berliner Verlags“ (Berliner Zeitung und Berliner Kurier), der Zeitung „Neues Deutschland“ und der Tageszeitung (TAZ) auf der anderen Seite. Die Zeitung „Der Tagesspiegel“, die sich zuletzt in der investorenkritischen Recherche „Wem gehört Berlin“ engagiert hatte, berichtet nach unserem Eindruck bisher neutral bis wohlwollend über die Aktivtäten der SIGNA-Gruppe. Bei der Internetsuche haben wir nur einen thematisch breiter angelegten signa-kritischen Artikel in der Berliner Zeitung gefunden, der den Titel „Karstadt-Umbau: Die Lobbyisten vom Hermannplatz wollen mit 3,5 Milliarden Euro Berlin umkrempeln“ trägt.

Insofern ist es nicht überraschend, dass sich bis zur Gründung unserer Initiative (Januar 2021)  nur beim Projekt „Karstadt am Hermannplatz“ mit der Initiative Hermannplatz ein ernsthafter Widerstand aus der Zivilgesellschaft gegen die Aktivitäten der SIGNA gebildet hat. Und genau hier kann man auch einen Blick in den „Werkzeugkasten“ der SIGNA-Strategie werfen: Mit Unterstützung der vom ehemaligen Außernminister Joschka Fischer mitgegründeten PR-Firma „Joschka Fischer & Company“ arbeitet SIGNA daran, die Öffentlichkeit und letztlich auch die Politik für den vom Architekturbüro David Chipperfield geplanten Neubau des Karstadthauses am Hermannplatz zu gewinnen. Dazu wurde u.a. das Café „HRMNNBOX“ aufgebaut und die Aktion/Internetseite „Nicht ohne euch“ gestartet. Wie bei dem anfangs hochumstrittenen Großprojekt in Bozen (siehe Addendum-Recherche), wo sich SIGNA letztlich durchgesetzt hat, werden auch in Berlin alle Register einer auch an anderen Orten erfolgreichen PR-Strategie gezogen.

So dient bei den Projekten in der City West die „Arbeitsgemeinschaft City e.V.“ als Plattform für die auf den ersten Blick unabhängige Kommunikation zum Wohle der Stadt. Die Ebene der Bezirkspolitik in Charlottenburg-Wilmersdorf wurde in die Entwicklung der „Charta City West 2040“ eingebunden, die nach unserer Ansicht vorrangig den Interessen großer Immobilien-Eigentümer und Immobilien-Investoren dient. Einen weiteren „Hebel“ hält die SIGNA-Gruppe mit den Galeria-Karstadt-Kaufhäusern und ihren Tausenden von Beschäftigten in der Hand. Abgesehen von Luxuskaufhäusern wie dem KaDeWe ist das Geschäftsmodell „Kaufhaus“ nach Ansicht der meisten Handelsexpert*innen ein Auslaufmodell. Dennoch spielen Kaufhäuser aufgrund Ihrer Bedeutung für belebte Innenstädte eine bedeutende Rolle bei stadtpolitischen Überlegungen, wie die am 03.08.2020 geschlossene Vereinbarung (Letter of Intent) zwischen drei Mitgliedern des Berliner Senats sowie der SIGNA Prime Selection AG und der GALERIA Karstadt-Kaufhof GmbH zeigt, wo der Weiterbetrieb von mehreren Galeria-Karstadt-Kaufhäusern mit Zusagen für Immobilienprojekte der SIGNA-Gruppe gekoppelt wurde. In diesem Zusammenhang wurde von der Politik deutlich kommuniziert, dass die drohenden Arbeitsplatzverluste ein wichtiger Beweggrund für den Abschluss der Vereinbarung waren.

Nach alledem ist davon auszugehen, dass die von SIGNA in Berlin geplanten Projekte, deren kumuliertes Investitionsvolumen sich nach Presseberichten auf 3,5 Milliarden beläuft, die Zivilgesellschaft, die polititischen Entscheidungsträger*innen und die Verwaltung vor in dieser Form und Intensität noch nicht dagewesende Herausforderungen stellen wird.

Dem Einsatz der „Open Knowledge Foundation e.V.“ ist es zu verdanken, dass die am  03.08.2020 abgeschlossene „Vereinbarung (Letter of Intent) über den Erhalt von Warenhausstandorten der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH sowie über die Investitionen der SIGNA-Gruppe in städtebauliche Projekte im Land Berlin“ das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat. Der Text dieser Vereinbarung, die zwischen den Senatsmitgliedern Michael Müller, Ramona Pop und Dr. Klaus Lederer sowie der SIGNA Prime Selection AG und der GALERIA Karstadt-Kaufhof GmbH abgeschlossen wurde, ist auf der Plattform „FragdenStaat“ im Blogartikel Karstadt-Deal im Wortlaut : Berlin bekommt Hochhäuser für Arbeitsplätze zu finden.

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist wahrscheinlich nicht bewusst, dass (vertragliche) Vereinbarungen zwischen staatlichen Institutionen und privaten Unternehmen nicht zwingend offengelegt werden müssen. Nicht selten wird ein Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft gemäß „Informationsfreiheitsgesetz Berlin“ von den zuständigen staatlichen Stellen  mit dem Hinweis abgelehnt, dass dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart werden würde oder den Betroffenen durch die Offenlegung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund werden nicht wenige Kenner*innen der „Szene“ überrascht gewesen sein, dass der LoI nur 11 Tage nach seinem Abschluss offengelegt wurde. Ist das vielleicht ein Indiz für das schlechte Gewissen der Senatsmitglieder angesichts des offensichtlich „schlechten Deals“ für das Land Berlin und das Gemeinwohl?

Jedenfalls haben u.a. die Berliner Zeitung, Neues Deutschland, Tagesspiegel und TAZ in den Wochen nach dem „Karstadt-Deal“ kritische Berichte dazu veröffentlicht und die Partei „DIE LINKE“ hat sich auf ihrem Parteitag am 22.08.2020 gegen den „Karstadt-Deal“ ausgesprochen. Schon am 14.08.2020 erscheint in der Berliner Zeitung ein Artikel mit der Überschrift „Rettung der Warenhäuser : Karstadt-Deal womöglich rechtswidrig„. In diesem Artikel wird berichtet, dass der Bezirkstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, eine juristische Prüfung des LoI veranlasst hat. Die entsprechende Stellungnahme des Stadtentwicklungsamts/Bereich BauJur ist auf der Plattform „FragdenStaat“ veröffentlicht (Text der Stellungnahme hier).

Bei fast jedem LoI stellt sich früher oder später die Frage, ob es sich dabei um eine verbindliche Vereinbarung oder eine reine Absichtserklärung handelt. Das Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg kommt zu dem Schluss, dass die Bindungswirkung des LoI nicht eindeutig ist und vieles dafür spricht, dass es sich um eine reine Absichtserklärung handelt. Wie bei jeder juristischen Frage gibt es „natürlich“ mindestens zwei unterschiedliche Meinungen, weshalb die Anwältinnen und Anwälte der SIGNA-Gruppe die Rechtsmeinung des Stadtentwicklungsamts mit Sicherheit nicht teilen werden.

Unsere Initiative wendet sich gegen die Neubauplanung der SIGNA-Gruppe auf dem „Karstadt-Areal“ am Kurfürstendamm. Im LoI sind die „Vereinbarungen“ zu diesem Projekt im Abschnitt 3 (Vereinbarungen zu einzelnen Projekten, Unterpunkt b „Kurfürstendamm“) niedergelegt. In Hinblick auf die für Juristinnen und Juristen typische Präzision von Formulierungen erstaunt mich als fremdem Leser schon die Überschrift „Kurfürstendamm“. Bekanntermaßen geht es bei diesem Projekt um die Neubauung fast des gesamten Blocks „Kurfürstendamm 231 durchgehend zur Augsburger Straße und Rankestraße“, der heute teilweise noch mit einem Parkhaus bebaut ist. Im zweiten Absatz des Abschnitts „Kurfürstendamm“ wird u.a. ein Arbeitsauftrag zur Erarbeitung eines „Masterplans“ vereinbart, eine Nutzungsmischung für den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan entworfen („angestrebt wird…“) und ein Bezug zum „bezirklichen Werkstattprozess zur Entwicklung der City West“ hergestellt. Damit ist wohl die „Charta City West 2040“ gemeint, die in einem weiteren Blogartikel von unserer Initiative kritisch beleuchtet wird.

Fast der gesamte Abschnitt „Kurfürstendamm“ befasst sich mit bauplanungsrechtlichen Aspekten, die zum damaligen Zeitpunkt noch vollständig in der Verantworung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf lagen. Nun hat der Senat in seiner Sitzung am 12.01.2021 die „außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung für den Kernbereich der City West festgestellt„, womit zukünftig die Aufstellung und Festsetzung von Bebbaungsplänen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liegt. Wenn dort auf Basis des am 13.01.2021 vorgestellten „Entwicklungskonzepts City West“ die planerische Arbeit beginnt, wird es dabei zwangsläufig zu Zielkonflikten zwischen den planungsbezogenen „Vereinbarungen“ des LoI und einem vielen gesetzlichen Anforderungen unterliegendem Bebauungsplanverfahren kommen. Selbst für den von der SIGNA-Gruppe angestrebten vorhabenbezogenen Bebauungsplan (den die Initiative schon allein wegen des damit einhergehenden „systembedingten“ Zurückdrängens von Gemeinwohlinteressen ablehnt), kann der LoI nicht nur mangels Rechtsverbindlichkeit, sondern auch mangels Bestimmheit allenfalls eine marginale Bedeutung entfalten.

Mit dem ohne Not abgeschlossenen „Karstadt-Deal“ (LoI) haben die drei Senatsmitglieder Michael Müller, Ramona Pop und Dr. Klaus Lederer unserer Stadt einen Bärendienst erwiesen. Auch deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit dem am 13.01.2021 präsentierten „Entwicklungskonzept City West“ die Rahmenbedingungen für ein transparentes Planungsverfahren beim „Karstadt-Areal“ am Kurfürstendamm setzt!