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Auf der von der „SIGNA Real Estate Management Germany GmbH“ betriebenen Internetseite „„Nicht ohne euch“ kann man sich einen Überblick über den aktuellen Planungsstand des Projekts „Karstadt am Hermannplatz“ verschaffen. Allerdings zeigt die Timeline als gegenwärtig letzten Meilenstein die Projektvorstellung in der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln im Januar 2020. Das hängt wohl auch damit zusammen, dass das Projekt vom Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (GRÜNE) abgelehnt wurde und seine Behörde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das SIGNA-Projekt abgelehnt hat (siehe Pressemitteilung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg vom 30.08.2019). Auf Kritik ist diese Haltung insbesondere bei Politiker:innen der SPD wie dem damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller, der jetzigen Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey und dem SPD-Bürgermeister von Neukölln, Martin Hikel gestoßen, die das SIGNA-Projekt schon immer befürworten. Die übrigen Parteien AfD, CDU und FDP spielen in der „Causa Hermannplatz“ nur eine untergeordnete Rolle, da Sie weder auf Bezirksebene noch auf Landesebene die politische Führung stellen.

Im Folgenden werden die Vorgänge auf Bezirksebene deshalb nicht weiter thematisiert, weil die bis zum Regierungswechsel vom LINKEN-Politiker Sebastian Scheel geleitete Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Planungshoheit entzogen hat. Diese für die weitere Projektentwicklung überaus wichtige Informationen wurde der Öffentlichkeit erst bei der am 05.11.2021 stattgefundenen Auftaktveranstaltung zur „Grundlagenermittlung für das Masterplanverfahren Hermannplatz“ mitgeteilt.  Die für die Übernahme der Planungshoheit erforderliche Feststellung der ,,außergewöhnlichen stadtpolitischen  Bedeutung  gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB“ kann man schon angesichts des vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg festgestellten fehlenden Planerfordernisses in Zweifel ziehen. Die eigentliche Ursache für diesen fragwürdigen Verwaltungsakt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen findet man im von vielen Medien „Karstadt-Deal“ genannten Letter of Intent (LoI), der am 03.08.2020 zwischen den Senatsmitgliedern Michael Müller, Ramona Pop und Klaus Lederer sowie der „Signa Prime Selection AG“ und der „Galeria Karstadt Kaufhof GmbH“ abgeschlossen wurde.

Auch wenn dieser LoI eine Vorgeschichte hat und das Land Berlin schon im Frühjahr 2020 an einer Bürgschaft für die Betreibergesellschaft des KaDeWe beteiligt war (Bericht hierzu im Tagesspiegel), konzentrieren wir uns in diesem „Teil 1“ der Beschreibung der Förderung neofeudaler Entwicklungen durch den Berliner Senat auf die Zeit zwischen der Unterzeichnung des LoI am 03.08.2020 bis zur Auftaktveranstaltung zum „Masterplanverfahren Hermannplatz“ am 05.11.2021.  Im Kontext des SIGNA-Projekts „Hermannplatz“ sind die meisten Entscheidungen von einzelnen Senatsmitgliedern getroffen worden, was Außenstehende, die den Berliner Senat in der Regel als monolithisches Organ der Exekutive wahrnehmen, vielleicht überraschen wird:

Regierungszeit des Müller-Senats (2017 – 2021)

1.) Michael Müller (SPD) / Regierender Bürgermeister

Der ehemalige Regierende Bürgermeister Michael Müller ist unserer Ansicht nach der maßgebliche Akteur auf Seiten des Senats bei der Verhandlung des Letter of Intent (LoI) mit der SIGNA-Gruppe. Sein Einsatz für den teilweisen Erhalt von Karstadt-Standorten ist angesichts des im Sommer 2020 laufenden Insolvenzverfahrens der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH grundsätzlich lobenswert. Im Letter of Intent  wurden von der „Galeria Karstadt Kaufhof GmbH“ Betriebszusagen für vier Karstadt-Standorte von zunächst 3 bis 10 Jahren gemacht, die jedoch mit keinen  Sanktionen bei vorzeitiger  Schließung verknüpft wurden. Diese Beurteilung wird durch eine juristische Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg bestätigt. Demgegenüber stehen umfangreiche baurechtliche Zusagen für die drei Großprojekte der SIGNA-Gruppe am Alexanderplatz, Hermannplatz und am Kurfürstendamm, die allesamt eine Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren haben werden.

Dieses ins Auge springende Ungleichgewicht und die damit verbundenen enormen wirtschaftlichen Vorteile für die SIGNA-Gruppe hat Herr Müller in Kauf genommen, weil er nach alter SPD-Tradition die Neubauaktivitäten der privaten Immobilienwirtschaft uneingeschränkt positiv bewertet und negative Begleitumstände des „Karstadt-Deals“ systematisch ausgeblendet hat. Ein weiteres Beispiel für diese Denkweise ist seine auf der offiziellen „Berlin-Seite“ gemeldete Teilnahme an der Veranstaltung der russischen MonArch-Gruppe am 27.11.2019, wo der erste Spatenstich für das 150m-Hochhaus „Alexander Berlin’s Capital Tower“ gefeiert wurde. Offensichtlich hat der Regierende Bürgermeister weder kritische Fragen zur Herkunft des Investitionskapitals gestellt, noch hat er sich an dem für die Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung völlig ungeeigneten Luxuswohnungskonzept gestoßen. Auch das von Beginn an fragwürdige Neubauprojekt der Trockland-Gruppe am Checkpoint Charlie hat er fast bis zum letzten Moment verteidigt, obwohl ihm der schillernde Investorenkreis mit Verbindungen in Steueroasen frühzeitig bekannt war.

Im Ergebnis hat Michael Müller in seiner Amtszeit als Regierender Bürgermeister dem Neofeudalismus erheblichen Vorschub geleistet. Unter Vernachlässigung von Gemeinwohlinteressen und dem Ziel einer sozial ausgewogenen Stadtentwicklung wurden und werden bis heute Immobilien-Großinvestoren wie die SIGNA-Gruppe vom SPD-geführten Berliner Senat hofiert. Dabei blendet der Senat wider besseren Wissens aus, das es diesen Investoren entgegen blumiger Presseerklärungen mitnichten um die Verbesserung der Lebensbedingungen der Berlinerinnen und Berliner, sondern ausschließlich um die Steigerung des Vermögens ihrer Gesellschafter:innen und nebenbei um die Erstellung von „Leuchtturm-Immobilien“ wie Hochhäusern geht, die das Stadtbild prägen sollen. Damit wandeln diese Immobilien-Großinvestoren auf den Spuren des Adels, der mit seinen Repräsentativbauten über Jahrhunderte die europäischen Städte stark beeinflusst hat. Der vom Magazin „DER SPIEGEL“ (Heft 06/2022) abgedruckte Recherche über den SIGNA-Gründer René Benko trägt den dazu passenden Titel „Die Stadt bin ich“. Genau mit diesem Anspruch treten der SIGNA-Gründer René Benko und sein „Berlin-Statthalter“ Timo Herzberg auch gegenüber dem Senat und den Abgeordneten in Berlin auf.

2.) Ramona Pop (Bündnis 90/Die Grünen) / Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Mit Amtsantritt des neuen Senats im Dezember 2021 ist Ramona Pop aus dem Senat und der Berliner Landespolitik ausgeschieden. Als Bürgermeisterin von Berlin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Sie am 03.08.2020 den Letter of Intent mit der SIGNA-Gruppe unterschrieben. Am 27.09.2020 hat Frau Pop dann zusammen mit Timo Herzberg, dem „CEO Real Estate Germany“ der SIGNA-Gruppe, eine Ausstellung zur Geschichte des Karstadt-Kaufhauses am Hermannplatz eröffnet. Als für die Berliner Wirtschaft verantwortliches Senatsmitglied ist die Teilnahme an dieser PR-Veranstaltung der SIGNA-Gruppe wohl als „üblich“ zu bewerten. Allerdings verkennt die Senatorin dabei wie viele andere politische Entscheidungsträger:innen aber sowohl die damit einhergehenden Signale an die Anwohner:innen des Hermannplatzes (nur Zeit für SIGNA), als auch die sich Schritt für Schritt ausbildende engere Beziehung zu SIGNA („Man kennt sich, man vertraut sich“). Auch wenn diese Beziehung durch das Ausscheiden von Frau Pop aus der Landespolitik beendet ist, steht zu erwarten, dass die SIGNA auch zu ihrem Amtsnachfolger Stephan Schwarz regelmäßig den Kontakt suchen wird.

3.) Dr. Klaus Lederer (Die LINKE) / Senator für Kultur und Europa

Als Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa gehört Dr. Klaus Lederer auch dem neuen Berliner Senat an. Als drittes Senatsmitglied und Bürgermeister von Berlin sowie Senator für Kultur und Europa hat er am 03.08.2021 den Letter of Intent mit der SIGNA-Gruppe unterschrieben. Knapp drei Wochen danach hat der LINKEN-Parteitag gegen die auch „Karstadt-Deal“ genannte Vereinbarung gestimmt und dem Senator nach Worten der B.Z. damit eine „schwere Klatsche“ bereitet. Offensichtlich konnte er die Parteibasis nicht davon überzeugen, dass die temporäre Sicherung von ca. 500 Arbeitsplätzen ein solchen Wert hat, dass der Senat im Gegenzug die drei schon damals hochumstrittenen Großprojekte der SIGNA nach Kräften unterstützt. Herr Dr. Lederer hat bekanntlich ein Jurastudium mit der zweiten Staatsprüfung abgeschlossen.  Deshalb ist es für uns erstaunlich, dass im Letter of Intent keine Sanktionen für Vertragsbrüche der Warenhausgesellschaft „Galeria Karstadt Kaufhof GmbH“ vorgesehen sind und bei den in Aussicht gestellten Genehmigungen für die drei Großprojekte grundlegende Regeln des Bauplanungsrechts ignoriert wurden. Dies ergibt sich aus einem Gutachten des TU-Professors Christian-W. Otto, aus dem die Zeitung ND-der Tag zitiert „Abgeordnete können Nein sagen„. Sowohl in der alten als auch der neuen Legislaturperiode ist das Landesdenkmalamt eine der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nachgeordnete Behörde, die somit der Fachaufsicht unterliegt und für deren Entscheidungen nach unserer Ansicht Herr Dr. Lederer die alleinige politische Verantwortung trägt. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass der Kultursenator keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Landesdenkmalamts ausübt. Schließlich plant die SIGNA-Gruppe mit Zustimmung des Landesdenkmalamtes, das unter der Nummer 09031163 in der Berliner Denkmalliste eingetragene Karstadt-Warenhaus weitestgehend zu entkernen, mit einer Holzkonstruktion aufzustocken und abschließend mit einer an die Ursprungsgestaltung angelehnten Fassade zu verkleiden. Uns drängt sich hier der Eindruck auf, dass dem für Kultur zuständigen Senator die weitere baukulturelle Entwicklung der Stadt herzlich egal ist und er keinen Widerstand gegen pseudohistorische, an Disney-Parks erinnernde Solitäre wie den SIGNA-Neubau am Hermannplatz leisten will.

4.) Sebastian Scheel (Die LINKE) / Senator für Stadtentwicklung und Wohnen

Mit Amtsantritt des neuen Senats im Dezember 2021 ist Sebastian Scheel aus dem Senat ausgeschieden und hat auch sein bei der Wahl errungenes Abgeordnetenhaus-Mandat nicht angetreten. Vielleicht hängt dieser abrupte Ausstieg aus der Berliner Landespolitik auch mit den undankbaren Aufgaben zusammen, die er als Amtsnachfolger von Kathrin Lompscher seit 20. August 2020 zu bearbeiten hatte. Dazu gehört wohl neben dem gescheiterten Mietendeckel-Gesetz auch das SIGNA-Projekt am Hermannplatz, bei dem der Senator sowohl aus seiner Partei als auch der Zivilgesellschaft erheblichen Gegenwind bekommen hat. Nach dem Abschluss des LoI mit der SIGNA-Gruppe gab es im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen zwar eine aufwändige Präsentation der Berliner SIGNA-Projekte durch das Vorstandsmitglied Timo Herzberg. Von konkreten Planungsschritten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen haben wir und viele andere Beobachter:innen aber bis zur Auftaktveranstaltung zum „Masterplanverfahren Hermannplatz“ am 05.11.2021 nichts mitbekommen. An diesem Abend hat die damalige Staatssekretärin Wenke Christoph überraschend mitgeteilt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Planungshoheit für das SIGNA-Projekt am Hermannplatz übernommen hat. Das dem Projekt kritisch gegenüberstehende Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist damit „aus dem Spiel“ und der neue Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel (SPD) hat „freie Bahn“. Möglicherweise wird Herrn Scheel heute klar geworden sein, dass er mit seiner Entscheidung zur Übernahme der Planungshoheit den Anwohner:innen und Gewerbetreibenden am Hermannplatz einen veritablen Bärendienst erwiesen hat. Die schlechte Kommunikation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der „Causa Hermannplatz“ hat die „Initiative Hermannplatz“ treffend als „Beteiligung von oben nach unten“ bezeichnet. Und man könnte noch ergänzen, dass die Aktivitäten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geeignet sind, dem Neofeudalismus auch am Hermannplatz zum Durchbruch zu verhelfen.

Offensichtlich sehen die an der „Causa Hermannplatz“ beteiligten Mitglieder des Müller-Senats die Bürger:innen als Untertanen und Figuren auf dem Schachbrett des Großkapitals, das mit seinem Geld und dem wolkigen Versprechen von Arbeitsplätzen für die positive wirtschaftliche Entwicklung der Stadt für unverzichtbar gehalten wird. Diese Einstellung setzt sich leider auch im neuen Senat unter Führung von Franziska Giffey (SPD) fort. Dazu mehr im Teil 2.

Warum Berlin für einen Millionenkredit für das KaDeWe bürgt | von Kevin P. Hoffmann

Erst durch eine parlamentarische Anfrage der Landesabgeordneten Gabriele Gottwald (Die Linke) wurde bekannt, dass die Senatsverwaltungen für Finanzen (Senator Dr. Matthias Kollatz/SPD) und für Wirtschaft (Senatorin Ramona Pop/Grüne) bereits im Frühjahr 2020 eine Bürgschaft für einen Betriebsmittel-Kredit der „KaDeWe Group“ genehmigt haben. Diese Bürgschaft wurde „gemeinschaftlich“ vom Bund zusammen mit den Ländern Bayern, Berlin und Hamburg bereitgestellt. Der Tagesspiegel-Redakteur Kevin P. Hoffmann verweist auch auf die „Bloomberg-Studie“, die Ende März 2021 Zweifel an den hohen Bewertungen der SIGNA-Immobilien angemeldet hatte. Die beiden oben genannten Senatsverwaltungen wiegeln ab und erteilen keine inhaltlichen Auskünfte zum Prozess der Bürgschaftsbearbeitung.

Artikel im Tagesspiegel vom 28.04.2021 (Printversion)

Dem Einsatz der „Open Knowledge Foundation e.V.“ ist es zu verdanken, dass die am  03.08.2020 abgeschlossene „Vereinbarung (Letter of Intent) über den Erhalt von Warenhausstandorten der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH sowie über die Investitionen der SIGNA-Gruppe in städtebauliche Projekte im Land Berlin“ das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat. Der Text dieser Vereinbarung, die zwischen den Senatsmitgliedern Michael Müller, Ramona Pop und Dr. Klaus Lederer sowie der SIGNA Prime Selection AG und der GALERIA Karstadt-Kaufhof GmbH abgeschlossen wurde, ist auf der Plattform „FragdenStaat“ im Blogartikel Karstadt-Deal im Wortlaut : Berlin bekommt Hochhäuser für Arbeitsplätze zu finden.

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist wahrscheinlich nicht bewusst, dass (vertragliche) Vereinbarungen zwischen staatlichen Institutionen und privaten Unternehmen nicht zwingend offengelegt werden müssen. Nicht selten wird ein Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft gemäß „Informationsfreiheitsgesetz Berlin“ von den zuständigen staatlichen Stellen  mit dem Hinweis abgelehnt, dass dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart werden würde oder den Betroffenen durch die Offenlegung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund werden nicht wenige Kenner*innen der „Szene“ überrascht gewesen sein, dass der LoI nur 11 Tage nach seinem Abschluss offengelegt wurde. Ist das vielleicht ein Indiz für das schlechte Gewissen der Senatsmitglieder angesichts des offensichtlich „schlechten Deals“ für das Land Berlin und das Gemeinwohl?

Jedenfalls haben u.a. die Berliner Zeitung, Neues Deutschland, Tagesspiegel und TAZ in den Wochen nach dem „Karstadt-Deal“ kritische Berichte dazu veröffentlicht und die Partei „DIE LINKE“ hat sich auf ihrem Parteitag am 22.08.2020 gegen den „Karstadt-Deal“ ausgesprochen. Schon am 14.08.2020 erscheint in der Berliner Zeitung ein Artikel mit der Überschrift „Rettung der Warenhäuser : Karstadt-Deal womöglich rechtswidrig„. In diesem Artikel wird berichtet, dass der Bezirkstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, eine juristische Prüfung des LoI veranlasst hat. Die entsprechende Stellungnahme des Stadtentwicklungsamts/Bereich BauJur ist auf der Plattform „FragdenStaat“ veröffentlicht (Text der Stellungnahme hier).

Bei fast jedem LoI stellt sich früher oder später die Frage, ob es sich dabei um eine verbindliche Vereinbarung oder eine reine Absichtserklärung handelt. Das Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg kommt zu dem Schluss, dass die Bindungswirkung des LoI nicht eindeutig ist und vieles dafür spricht, dass es sich um eine reine Absichtserklärung handelt. Wie bei jeder juristischen Frage gibt es „natürlich“ mindestens zwei unterschiedliche Meinungen, weshalb die Anwältinnen und Anwälte der SIGNA-Gruppe die Rechtsmeinung des Stadtentwicklungsamts mit Sicherheit nicht teilen werden.

Unsere Initiative wendet sich gegen die Neubauplanung der SIGNA-Gruppe auf dem „Karstadt-Areal“ am Kurfürstendamm. Im LoI sind die „Vereinbarungen“ zu diesem Projekt im Abschnitt 3 (Vereinbarungen zu einzelnen Projekten, Unterpunkt b „Kurfürstendamm“) niedergelegt. In Hinblick auf die für Juristinnen und Juristen typische Präzision von Formulierungen erstaunt mich als fremdem Leser schon die Überschrift „Kurfürstendamm“. Bekanntermaßen geht es bei diesem Projekt um die Neubauung fast des gesamten Blocks „Kurfürstendamm 231 durchgehend zur Augsburger Straße und Rankestraße“, der heute teilweise noch mit einem Parkhaus bebaut ist. Im zweiten Absatz des Abschnitts „Kurfürstendamm“ wird u.a. ein Arbeitsauftrag zur Erarbeitung eines „Masterplans“ vereinbart, eine Nutzungsmischung für den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan entworfen („angestrebt wird…“) und ein Bezug zum „bezirklichen Werkstattprozess zur Entwicklung der City West“ hergestellt. Damit ist wohl die „Charta City West 2040“ gemeint, die in einem weiteren Blogartikel von unserer Initiative kritisch beleuchtet wird.

Fast der gesamte Abschnitt „Kurfürstendamm“ befasst sich mit bauplanungsrechtlichen Aspekten, die zum damaligen Zeitpunkt noch vollständig in der Verantworung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf lagen. Nun hat der Senat in seiner Sitzung am 12.01.2021 die „außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung für den Kernbereich der City West festgestellt„, womit zukünftig die Aufstellung und Festsetzung von Bebbaungsplänen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liegt. Wenn dort auf Basis des am 13.01.2021 vorgestellten „Entwicklungskonzepts City West“ die planerische Arbeit beginnt, wird es dabei zwangsläufig zu Zielkonflikten zwischen den planungsbezogenen „Vereinbarungen“ des LoI und einem vielen gesetzlichen Anforderungen unterliegendem Bebauungsplanverfahren kommen. Selbst für den von der SIGNA-Gruppe angestrebten vorhabenbezogenen Bebauungsplan (den die Initiative schon allein wegen des damit einhergehenden „systembedingten“ Zurückdrängens von Gemeinwohlinteressen ablehnt), kann der LoI nicht nur mangels Rechtsverbindlichkeit, sondern auch mangels Bestimmheit allenfalls eine marginale Bedeutung entfalten.

Mit dem ohne Not abgeschlossenen „Karstadt-Deal“ (LoI) haben die drei Senatsmitglieder Michael Müller, Ramona Pop und Dr. Klaus Lederer unserer Stadt einen Bärendienst erwiesen. Auch deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit dem am 13.01.2021 präsentierten „Entwicklungskonzept City West“ die Rahmenbedingungen für ein transparentes Planungsverfahren beim „Karstadt-Areal“ am Kurfürstendamm setzt!