Erhebliche Eingriffe in die Substanz: Landesdenkmalrat kritisiert Karstadt-Pläne am Berliner Hermannplatz | von Teresa Roelcke
Am kommenden Montag, den 15.05.2023 startet die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch“ für den Bebauungsplan VE-65. Im Artikel berichtet die Redakteurin Teresa Roelcke, dass der Landesdenkmalrat (LDR) den Entwurf des Architekturbüros Chipperfield kritisch sieht, da mit der Plänen „erhebliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz und den Bestand der 50er Jahre“ verbunden sind. Kritisiert wird auch die späte und nicht umfassende Beteiligung der Denkmalbehörde bei diesem umstrittenen Bauvorhaben der SIGNA-Gruppe. Dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde in 2021 das Bebauungsplanverfahren von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wegen seiner „gesamtstädtischen Bedeutung“ entzogen und seitdem trotz vielfältiger Kritik aus der Zivilgesellschaft vorangetrieben. Ein weiterer kritischer Punkt ist die U-Bahn-Infrastruktur unterhalb des Kaufhauses. Hier laufen aktuell Gespräche zwischen der BVG und der SIGNA-Gruppe zu einer „nachbarschaftlichen Vereinbarung“. Nach den Tunnelschäden durch den Hochhausbau am Alexanderplatz strebt die BVG eine verbindliche Vereinbarung zum Schadenersatz im Falle von Schäden an den BVG-Einrichtungen unter dem Hermannplatz und dem Karstadtgebäude an.
Artikel im Tagesspiegel vom 13.05.2023 (Online-Ausgabe)